Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) nach BaustellV und RAB 30
Für eine erfolgreiche Durchführung eines Bauprojektes sind Kommunikation, Koordination und Kooperation maßgebliche Voraussetzungen. Daher ist eine fachgerechte Planung die Grundlage einer reibungslosen, termingerechten und sicheren Ausführung auf der Baustelle. Teil dieser Planung ist die Koordination nach Baustellenverordnung BaustellV, die für verständliche und verfügbare Informationen für ein sicheres Arbeiten zwischen allen Beteiligten sorgt. Der Bauherr trägt die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben und damit auch die damit verbundenen denkbaren Gefahren. Für die Koordination mehrerer ausführender Unternehmen in einem Bauvorhaben sieht die Baustellenverordnung vor, mindestens einen geeigneten Fachmann zu bestellen.
Als SiGeKo koordinieren wir während der Ausführungsphase des Bauvorhabens die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG und berücksichtigen die festgestellten Wechselwirkungen. Im Anschluss arbeiten wir einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan aus. Bei Sicherheitsbegehungen inkl. Dokumentation und Ergebnisauswertung wird der Ablauf überwacht.
Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) nach DGUV Vorschrift 2
Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ein betrieblicher Berater, der externen Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsschutzes auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes zur Seite steht und bei der Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten und den Maßnahmen für ein menschengerechtes Arbeitsumfeld unterstützt. Die Aufgaben und die betriebliche Position der Fachkraft für Arbeitssicherheit wird durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt: Sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten zu schaffen, ist das Ziel. Dem Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit kommt eine hohe Bedeutung zu. Sie stellt eine Schlüsselstellung im Unternehmen dar. Wir erarbeiten persönliche und kundenorientierte Lösungskonzepte, so dass das eigentliche Kerngeschäft unserer Kunden im Vordergrund stehen kann.
Fallen bei der Gefährdungsbeurteilung Mängel oder Risiken auf, schlagen wir Gegenmaßnahmen vor. So bieten wir neben der Grundbetreuung auch eine betriebsspezifische Betreuung, die besondere Tätigkeiten, Risiken, wie z. B. den Umgang mit Gefahrstoffen, spezielle Anforderungen beim Personaleinsatz beachtet.
Wir sind als Sifa der Mittler unserer Kunden für die Berufsgenossenschaft und die Gewerbeaufsicht.