Arbeitssicherheit

Die Verantwortung für die Baustellensicherheit liegt auf verschiedenen Schultern verteilt. Maßgeblich ist jedoch nach BaustellV der Bauherr. Er trägt die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben und muss daher Sorge tragen, dass Arbeitsschutzmaßnahmen für alle damit verbundenen denkbaren Gefahren geplant, eingeleitet und koordiniert werden. Im Rahmen dieser Planung muss sichergestellt sein, dass allen Beteiligten verständliche Informationen zum sicheren Arbeiten zur Verfügung gestellt werden.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) nach BaustellV und RAB 30

Sind mehrere Unternehmen an einem Bauvorhaben beteiligt, muss für die Koordinierung der Arbeitssicherheitsmaßnahmen ein geeigneter Fachmann bestellt werden. Als SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach BaustellV und RAB 30) koordinieren wir während des gesamten Bauvorhabens die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG und berücksichtigen die festgestellten Wechselwirkungen. Wir erarbeiten einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan aus, dessen Einhaltung mithilfe von Sicherheitsbegehungen überwacht, dokumentiert und ausgewertet wird. Bei Verstößen leiten wir umgehend entsprechende Maßnahmen ein.

Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) nach DGUV Vorschrift 2

Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit berät externe Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsschutzes auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes und unterstützt bei der Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten und den Maßnahmen für ein menschengerechtes Arbeitsumfeld. Die Aufgaben und die betriebliche Position der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt. Sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten zu schaffen, ist das Ziel. Dem Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit kommt eine hohe Bedeutung zu. Sie stellt eine Schlüsselstellung im Unternehmen dar. Wir erarbeiten persönliche und kundenorientierte Lösungskonzepte, so dass das eigentliche Kerngeschäft unserer Kunden im Vordergrund stehen kann.

Als Sifa sind wir für unsere Kunden der Mittler gegenüber Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht. Fallen bei Gefährdungsbeurteilungen Mängel oder Risiken auf, schlagen wir Gegenmaßnahmen vor. So bieten wir neben der Grundbetreuung auch eine betriebsspezifische Betreuung, die besondere Tätigkeiten, Risiken wie z. B. den Umgang mit Gefahrstoffen sowie spezielle Anforderungen beim Personaleinsatz beachtet.

Unsere Leistungen in der Arbeitssicherheit

  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen in der Planungs- und Ausführungsphase
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Konzepterstellung und Überwachung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen
  • Konzepterstellung und Überwachung von Arbeiten mit Asbest
  • Beratung hinsichtlich Regalprüfung
  • Betreuung von Firmen als Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Betreuung und Vorbereitung von Zertifizierungen hinsichtlich Arbeitssicherheit