Standsicherheit ist Pflicht – auch ohne Genehmigungspflicht. Das ist die zentrale Botschaft eines aktuellen Fachartikels im pv magazine, an dem unsere Mitarbeiter Dr. Jonas Schmidt und Pauline Heid mitgewirkt haben – gemeinsam mit PMT-Experte Marlon Wagner und Statiker Michael Hacker.
Statik ist kein optionales Extra
„Was viele noch nicht wissen: Selbst wenn eine PV-Anlage genehmigungsfrei ist, ist ein Standsicherheitsnachweis trotzdem verpflichtend“, erklärt Prokurist Dr. Jonas Schmidt. „Flachdachsysteme gelten als bauliche Anlagen – und dafür schreibt die Bauordnung die Standsicherheit zwingend vor.“
Warum das jetzt wichtig ist
In mehreren Bundesländern sind PV-Anlagen auf Dächern inzwischen genehmigungspflichtig – etwa bei Hochhäusern oder denkmalgeschützten Gebäuden. Damit steigt der Druck auf alle Beteiligten, saubere und nachvollziehbare Nachweise zu erbringen.
Pauline Heid ergänzt: „Für Betreiber und Installateure kann eine fehlende oder fehlerhafte Statik gravierende Konsequenzen haben – von Sachschäden bis hin zu Haftungsrisiken.“
Was konkret geprüft werden muss
- Die innere Standsicherheit: Also die Tragfähigkeit der Unterkonstruktion inkl. aller Verbindungen.
- Die äußere Standsicherheit: Schutz vor Abheben, Verrutschen oder Kippen.
- Die Tragfähigkeit des Daches bzw. Gebäudes: Das Gebäude muss die zusätzlichen Lasten zuverlässig aufnehmen.
Viele Unterkonstruktionen lassen sich nicht über gängige Normen nachweisen – hier kommen sogenannte Verwendbarkeitsnachweise ins Spiel. Marlon Wagner von PMT weist darauf hin: „Ein Verwendbarkeitsnachweis ist kein Standsicherheitsnachweis – aber ohne ihn lässt sich die Statik nicht berechnen.“
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