Präzision im Plan, Sicherheit im Bau
Die Verantwortung für die Baustellensicherheit liegt auf verschiedenen Schultern verteilt. Maßgeblich ist jedoch nach BaustellV der Bauherr, der die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben trägt. Er muss sicherstellen, dass alle Arbeitsschutzmaßnahmen für die damit verbundenen Gefahren geplant, eingeleitet und koordiniert werden. Dies betrifft nicht nur die Sicherheit der eigenen Mitarbeiter, sondern auch die der beauftragten Unternehmen und aller weiteren Beteiligten.
Im Rahmen dieser Planung muss der Bauherr sicherstellen, dass alle Gefahren frühzeitig erkannt und bewertet werden. Schutzmaßnahmen sind zu entwickeln und umzusetzen, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Dabei müssen alle Beteiligten mit klaren und verständlichen Informationen versorgt werden, um einen sicheren Arbeitsablauf zu gewährleisten.

Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) nach DGUV Vorschrift 2
Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit berät Unternehmen in allen Aspekten des Arbeitsschutzes gemäß dem Arbeitsschutzgesetz. Wir unterstützen Sie bei der Prävention von Unfällen, Berufskrankheiten und sorgen für ein gesundes, sicheres Arbeitsumfeld. Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verankert und spielen eine zentrale Rolle im Unternehmen.
Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die das Kerngeschäft unserer Kunden nicht beeinträchtigen, sondern unterstützen. Als SiFa fungieren wir als Bindeglied zwischen Ihrem Unternehmen und der Berufsgenossenschaft sowie der Gewerbeaufsicht. Bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen identifizieren wir Risiken und schlagen gezielte Gegenmaßnahmen vor.
Neben der grundlegenden Betreuung bieten wir auch betriebspezifische Lösungen, die besondere Risiken, wie den Umgang mit Gefahrstoffen oder spezifische Personaleinsätze, berücksichtigen.
Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) nach DGUV Vorschrift 2 – Experten für Arbeitsschutz und Unfallprävention
Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) berät Unternehmen umfassend in allen Bereichen des Arbeitsschutzes gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Wir helfen bei der Prävention von Unfällen und Berufskrankheiten und schaffen ein sicheres, gesundes Arbeitsumfeld. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt und nehmen eine Schlüsselposition in jedem Unternehmen ein.
Wir bieten maßgeschneiderte Arbeitsschutzlösungen, die das Kerngeschäft unserer Kunden unterstützen und nicht behindern. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit sind wir der direkte Ansprechpartner zwischen Ihrem Unternehmen, der Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht. Bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen identifizieren wir mögliche Risiken und empfehlen spezifische Maßnahmen zur Risikominimierung.
Zusätzlich zur Grundbetreuung bieten wir spezialisierte Lösungen, die besondere Risiken wie den Umgang mit Gefahrstoffen, Maschinen oder die Anforderungen bei Personaleinsätzen berücksichtigen.
Unsere Leistungen
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen
- Gefährdungsbeurteilungen
- Konzepterstellung & Überwachung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen
- Konzepterstellung und Überwachung von Arbeiten mit Asbest
- Beratung hinsichtlich Regalprüfung
- Betreuung von Firmen als Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Betreuung und Vorbereitung von Zertifizierungen hinsichtlich Arbeitssicherheit
Ihr Kontakt zu uns:
Ingenieurgruppe Knörnschild & Kollegen GmbH
Ernstplatz 8
96450 Coburg
Telefon: +49 9561 8842-0
Fax: +49 9561 8842-11
E-Mail: zentrale@ig-knoernschild.de